Segelanweisung LJM2017

1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
1.2 Die revierspezifischen Befahrensregelungen des Zwenkauer Sees gelten ebenfalls. Begleitmotorboote müssen beim Hafenmeister und im Wettfahrtbüro registriert werden.
1.3 Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. 
2 Mitteilungen für die Teilnehmer
Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich am Wettfahrtbüro in der Mitte des Hafens. 
3 Änderungen der Segelanweisungen
Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens eine Stunde vor der Auslaufbereitschaft des Tages ausgehängt, an dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt. 
4 Signale an Land
4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast in der Nähe des Wettfahrtbüros gezeigt.
4.2 Wenn die Flagge AP an Land gezeigt wird, ist ‘1 Minute’ durch ‘nicht weniger als 30 Minuten’ in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen.
4.3 Wenn Flagge AP über Flagge H an Land gezeigt wird, dürfen Boote den Hafen nicht verlassen. 
5 Zeitplan der Wettfahrten
5.2 Um die Bootsbesatzungen darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird die orangefarbene Startlinien-Flagge mit einem Schallsignal mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt. 
6 Klassenflaggen
Weiße Klassenflaggen mit Segelzeichen. 
7 Wettfahrtgebiete
Die Lage der Wettfahrtgebiete sind den Aushängen am Wettfahrtbüro zu entnehmen. 
8 Die Bahnen
8.1 Die Bahndiagramme auf Seite 2 und die Anlage „Bahndiagramme“ zeigen die beiden Bahnen einschließlich Reihenfolge in der die Bahnmarken zu passieren sind, sowie die Seite auf der sie zu lassen sind.
8.2 Die Wettfahrtkomitee zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahndiagram an und legt die 1. Bahnmarke gegen den Wind. Die Kursnummern 1-3 werden durch Zahlenwimpel oder als Zahl auf einer Tafel angezeigt. 
9 Bahnmarken
Die Bahnmarken der Bahn Alpha (Bravo) sind gelbe (orangefarbene) Zylinder. Start- und Zielbahnmarken sind auf beiden Bahnen Alpha und Bravo orangefarbene und blaue Zylinder. 
10 Gebiete,
die Hindernisse sind Die Lage der Gebiete mit Hindernissen sind dem Aushang am Wettfahrtbüro zu entnehmen. 
11 Der Start
11.1 Die Startlinie wird gebildet durch den Peil- bzw. Flaggenstock auf dem Startschiff (auf dem eine orangefarbene Flagge gesetzt ist) und einer orangefarbenen Boje.
11.2 Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten. 
12 Änderung des nächsten Bahnschenkels
Gemäß WR 33 
13 Das Ziel
Die Ziellinie wird gebildet durch einen Peil- bzw. Flaggenstock mit blauer Flagge auf dem Start- bzw. Zielschiff und einer Boje in blauer Farbe. 
14 Strafsystem
14.1 Es gilt Anhang P.
14.2 Für die Klasse der 29er ist die Regel 44.1 und P2.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. 
15 Zeitlimits und Sollzeiten
15.1 Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt: Klasse Sollzeit Zeitlimit alle außer 29er 45 min 75min 29er 30 min 50min Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a).
15.2 Boote, die nicht innerhalb von 20 min (29er 10min), nachdem das erste Boot seiner Klasse die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen sind, werden ohne Anhörung als „nicht durchs Ziel gegangen“ gewertet. Das ändert die Regeln 35, A4 und A5. 
16 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
16.1 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Die Frist für Proteste beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. dem Signal des Wettfahrtkomitees „heute keine Wettfahrten mehr“. Je nachdem was später ist.
16.2 Es gilt WR Anhang T –Schlichtung
16.3 Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über Anhörungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Juryraum des Wettfahrtbüros abgehalten und beginnen zur ausgehängten Zeit.
16.4 Bekanntmachungen von Protesten durch das Wettfahrtkomitee, das Technische Komitee oder das Protestkomitee werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.
16.5 Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Frist für Proteste ausgehängt.
16.6 In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. 
17 Wertung
Siehe Ausschreibung 
18 Sicherheitsanweisungen
18.1 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich einer der Besatzungen der offiziellen Wettfahrtkomitee -Boote mit RC-Flagge oder das Wettfahrtbüro darüber informieren. (Tel. Nr: 0157 8391 88 48) 18.2 Auf dem Wasser sind jederzeit persönliche Auftriebsmittel zu tragen, außer zum kurzfristigen Wechseln und Anpassen der Kleidung. Das ändert das WR 40 und das Vorwort zu WR Teil 4.
19 Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung
19.1 Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee erlaubt.
19.2 Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit beim Wettfahrtkomitee beantragt werden.
19.3 Steuermannswechsel ist nicht erlaubt. 20 Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch Technische Komitee aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben.
20 Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen
Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch Technische Komitee aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. 
21 Startnummern
Die Startnummern sind beidseitig 20 cm hinter dem Bug und 10 cm unter dem Süllrand anzubringen. Um ein Ablösen der Aufkleber und umweltschädlichen Abfall im Wasser zu vermeiden, sind die Klebeflächen vorher hinreichend zu reinigen bzw. zu entfetten. Die dritte Startnummer ist gut sichtbar am Spiegel (Heck) aufzukleben. 
22 Funktionärsboote (Funktionsboote) Funktionsboote sind wie folgt durch weiße Flaggen mit Buchstaben gekennzeichnet: Boote des WK: RC Schiedsrichterboote: JURY oder J Sicherungsboote: S Boote des TK: M 23 Teamboote Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse außerhalb der Wettfahrtgebiete (mindestens 100m Abstand) bleiben, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder aufgegeben haben, oder das Wettfahrtkomitee eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf, oder einen Abbruch signalisiert. Alle Besatzungen haben persönliche Auftriebsmittel zu tragen.  
24 Ordnung und Abfall
24.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein.
24.2 Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 
25 Funkverkehr und Telefon Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprach-mitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Ausnahme ist die „RaceQS“-Tracking App, welche während der Rennen Daten senden darf. Diese stehen mit 5 min Verzögerung im Internet bereit. Wer mit seinem Smartphone am Live Tracking teilnehmen will, findet weitere Informationen in der Anlage „Hinweise zum Live-Tracking“ im Regattabüro u. online unter http://ljm-sachsen.de/live-tracking/ 
26 Preise Siehe Ausschreibung 
27 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 – Teilnahme an der Wettfahrt -. Der Veranstalter haftet nur in dem in der Ausschreibung dargelegten Umfang. 
28 Versicherung
Siehe Ausschreibung